07/24/2026
Die TGI AG erklärte gegenüber BE Conflict Management, die aufsichtsrechtliche Verfügung der FMA bereits innerhalb von rund vier Wochen vollständig umgesetzt zu haben. Deutlich vor Ablauf der gesetzten Vier-Monats-Frist. Zu den entscheidenden Fragen, etwa zur Behandlung der als Einlagen eingestuften Kundengelder oder einer möglichen Rückabwicklung, äußerte sich das Unternehmen jedoch nicht.
Die daraufhin eingeholte Stellungnahme der FMA zeichnet ein anderes Bild: Die Behörde teilte wörtlich mit, sie könne weder bestätigen, dass ihr eine entsprechende Mitteilung der TGI AG vorliege, noch dass die Vorgaben der Verfügung umgesetzt wurden. Die Verfügung selbst bleibt unabhängig von einem möglichen Rechtsmittel sofort vollziehbar.
Bereits im Juni sah sich die FMA zudem zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst, weil bestimmte Darstellungen zum Fall aus ihrer Sicht korrekturbedürftig waren.
Öffentlich nachvollziehbar ist bislang vor allem eine Anpassung der angebotenen Produkte. Ob damit auch sämtliche aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllt wurden, lässt sich derzeit nicht feststellen, das wird die weitere Prüfung der FMA zeigen.
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