05/09/2026
Steuern zahlst du als Selbstständige nicht erst irgendwann mit der Steuererklärung. 💸
Je nachdem, welche Steuern bei dir relevant sind, können bereits unterjährig Zahlungen fällig werden.
Bei der Einkommensteuer können beispielsweise Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. festgesetzt werden. Bei der Gewerbesteuer sind die regulären Vorauszahlungstermine der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Und dann gibt es natürlich noch die Umsatzsteuer: Hier kann – abhängig von deinem Voranmeldungszeitraum – monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben sein.
👉 Mein Tipp: Plane deine Steuerzahlungen von Anfang an bei deiner Liquidität mit ein. Denn nur weil das Geld auf deinem Geschäftskonto liegt, heißt das nicht automatisch, dass es komplett dir gehört. 😉
Mit der jeweiligen Jahressteuererklärung wird dann endgültig abgerechnet und bereits geleistete Vorauszahlungen werden berücksichtigt.
Speicher dir den Beitrag ab, damit du die wichtigsten Termine im Blick hast. 📌
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