BfU Dr. Poppe AG

BfU Dr. Poppe AG Warum Betreuungsgesellschaft? - Weil wir mehr sind, als nur Berater! Gern können Sie unseren Newsletter unter https://bfu-ag.de/news abonnieren! V. m. S. d. 5.

Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG (BfU AG)


Die BfU AG ist ein unabhängiger Dienstleister, der Industrieunternehmen in rechtssichere Verhältnisse begleitet. Wir bieten unser umfangreiches Know-How in den Bereichen des betrieblichen Umweltschutzes, Brand- und Explosionsschutzes, der Arbeitssicherheit, Anlagen- und Produktsicherheit sowie entsprechende Managementsysteme an, um die Wirtschaft mit der Gesetzgebung des Umweltschutzes zu verzahnen. Die BfU AG wurde 1976 als GmbH gegründet und firmierte sich in 2008 in eine Aktiengesellschaft um. Der Hauptsitz der BfU AG liegt in Kassel, zudem ist sie in 5 weiteren Städten durch Niederlassungen vertreten (Aschaffenburg, Halle, Hamburg, Weinstadt, Wetzlar und Wuppertal). Ein Team aus ca. 100 spezialisierten Diplom-Ingenieuren, Natur- und Wirtschaftswissenschaftlern sowie Juristen betreut und berät seit mehr als 45 Jahren unseren Kundenstamm. Dadurch wird unsere Grundidee - Synthese von Technik, Natur- und Rechtswissenschaft - umgesetzt. Für unsere Kunden beobachten wir ständig die Entwicklung der Rechtsvorschriften sowie neue Themenstellungen im Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Unternehmensphilosophie

Wir nennen uns Betreuungsgesellschaft, weil wir mehr sein wollen als nur Berater. So wie wir insgesamt auf langfristige und nachhaltige Entwicklung setzen, wollen wir unseren Kunden verlässliche und kompetente Partner sein. Unser besonderes Anliegen dabei ist, rechtssichere Verhältnisse für den Kunden zu schaffen und zu erhalten und dabei gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten. Unser Kapital sind die Fähigkeiten und die Motivation unserer Mitarbeiter. Für uns gilt: Ein respektvoller Umgang untereinander, hohe Eigenverantwortung jedes Einzelnen, flache Hierarchien und das Bemühen um langfristige Bindung an das Unternehmen. Akkreditierungen

· Umweltgutachter nach § 9 Umweltauditgesetz i. VO (EG) Nr. 1221/2009

· Anerkannte Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV

· Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

· Bekanntgegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG

· Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel

· Anerkannte Sachverständige des Sachgebietes Vorbeugender Brandschutz

· Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach § 14 42. BImSchV

· Anerkannter Fortbildungslehrgangsträger für Immissionsschutzbeauftragter i. BImSchV

Leistungen

Unser Leistungsangebot geht von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes. Dabei orientiert sich unsere Betreuungsleistung an den jeweiligen Bedürfnissen und spezifischen Ansprüchen unserer Kunden in den einzelnen Aufgabengebieten. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung. Unsere wesentlichen Leistungen im Überblick:

· Compliance im Betrieb

· Umweltschutzberatung

· Energie

· Arbeitssicherheit

· Produktsicherheit

· UVA

· Datenschutz

· Brandschutz

· Managementsysteme

· Sachverständige

· Umweltgutachter

· Beauftragte

· CertLex (in Kooperation mit unserem Partnerunternehmen - CertLex AG)

Eine detaillierte und genaue Leistungsbeschreibung können Sie unter https://bfu-ag.de/leistungen entnehmen. Inhaltlich Verantwortlich

Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG

Teichstraße 14 - 16

34130 Kassel

Vorstand: Dr. Ralf Hillwig

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Werner A. Poppe

Registergericht: AG Kassel

Registernummer: 14665

Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE 189 964 321

Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hinweise zur Datenverarbeitung sind jederzeit auf unserer Homepage unter https://bfu-ag.de/veranstaltung/42-impressum nachzulesen.

👉 Jetzt kostenfrei anmelden und dabei sein! https://tinyurl.com/mv4mfm9w📅 25.09.2026🕙 10:00–11:00 Uhr💻 Online & kostenfr...
17/09/2026

👉 Jetzt kostenfrei anmelden und dabei sein! https://tinyurl.com/mv4mfm9w

📅 25.09.2026
🕙 10:00–11:00 Uhr
💻 Online & kostenfrei
👤 Referent: Klaus Reibenspiess

Fremdfirmen übernehmen in Unternehmen vielfältige Aufgaben – und bewegen sich dabei häufig eigenständig auf dem Betriebsgelände. Umso wichtiger ist ein professionelles Fremdfirmenmanagement, das klare Sicherheitsanforderungen schafft. 🦺

In unserem kostenfreien Online-Vortrag erfährst du, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind und worauf du beim Fremdfirmenmanagement achten solltest.
Im Fokus stehen:
✅ Arbeitsschutz
🌱 Umweltschutz
🔥 Brandschutz

Bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist die Antwort nicht immer auf den ersten Blick eindeutig.E...
15/09/2026

Bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist die Antwort nicht immer auf den ersten Blick eindeutig.
Entscheidend können neben dem Anlagentyp auch die technische Ausführung und konkrete Betriebsweise sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht die 42. BImSchV Ausnahmen vor.
Deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor Anforderungen falsch eingeordnet oder Nachweise übersehen werden.
👉 In unserem Carousel zeigen wir Dir 4 Punkte für eine erste Orientierung.
Wichtig: Ob eine konkrete Anlage unter die 42. BImSchV fällt oder eine Ausnahme greift, muss anhand der tatsächlichen technischen und betrieblichen Gegebenheiten geprüft werden.

Umweltrecht wirkt nicht allein auf dem Papier. Entscheidend ist, wie Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden.Genau ...
11/09/2026

Umweltrecht wirkt nicht allein auf dem Papier. Entscheidend ist, wie Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden.
Genau damit beschäftigt sich das aktuelle Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU).

Ein zentraler Gedanke: Klare Regelungen, funktionierende Verwaltungsstrukturen, Digitalisierung und eine verlässliche Umsetzung spielen eine entscheidende Rolle für einen wirksamen Umweltschutz.

Auch für Unternehmen lohnt sich deshalb der Blick auf die eigenen Prozesse:
Sind Zuständigkeiten klar?
Sind relevante Anforderungen bekannt?
Sind Nachweise und Daten strukturiert verfügbar?

👉 Wir haben die wichtigsten Praxisimpulse kompakt zusammengefasst.

Sie haben eine Frage zu Umwelt, Arbeitsschutz oder Energie?Nicht jede Fragestellung lässt sich schnell per E-Mail beantw...
07/09/2026

Sie haben eine Frage zu Umwelt, Arbeitsschutz oder Energie?
Nicht jede Fragestellung lässt sich schnell per E-Mail beantworten. Manchmal hilft ein kurzes Gespräch mit jemandem, der sich mit den Anforderungen und der praktischen Umsetzung auskennt.
Deshalb bieten wir kostenfreie Erstgespräche an.
Gemeinsam schauen wir uns Ihre Fragestellung an, ordnen die Situation ein und besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Dabei kann es zum Beispiel um folgende Themen gehen:
🌱 Umweltschutz & Umweltrecht
🦺 Arbeitsschutz & Betriebssicherheit
⚡ Energie & Energieeffizienz
📋 Compliance & Managementsysteme
🏭 Anlagen- und Genehmigungsfragen
Unverbindlich. Persönlich. Kostenfrei.
Sie möchten eine konkrete Fragestellung mit unseren Expertinnen und Experten besprechen?
👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch: https://tinyurl.com/yc49xx4c

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen u...
31/08/2026

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer mit Begriffen wie „klimafreundlich“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss diese künftig belastbar nachweisen können. 📋

Das bedeutet für dich:
✅ Umweltclaims kritisch überprüfen
✅ Nachweise und Daten sauber dokumentieren
✅ Freigabeprozesse für Marketing und Vertrieb etablieren
✅ Nachhaltigkeitsaussagen regelmäßig aktualisieren
✅ Risiken für Abmahnungen und Reputationsschäden minimieren

Die EmpCo-Richtlinie betrifft nicht nur große Unternehmen – auch Hersteller, Händler, Importeure und viele Zulieferer sollten jetzt handeln. ⏳

Wir unterstützen dich dabei, deine Green Claims technisch fundiert, rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen – von der GAP-Analyse bis zur Claim-Governance. 🤝

Gerüche aus Industrieanlagen, Kläranlagen oder Produktionsbetrieben sind nicht nur ein Thema für die Nachbarschaft – sie...
27/08/2026

Gerüche aus Industrieanlagen, Kläranlagen oder Produktionsbetrieben sind nicht nur ein Thema für die Nachbarschaft – sie können auch rechtliche Anforderungen auslösen. Deshalb sind Geruchsmessungen ein wichtiger Bestandteil des Immissionsschutzes. 🌍

Wusstest du schon? 🤔
🔹 Geruchsproben werden unter normgerechten Bedingungen entnommen.
🔹 Die menschliche Nase ist bis heute das wichtigste "Messinstrument".
🔹 Elektronische Sensoren können die Vielzahl unterschiedlicher Geruchsstoffe bislang nicht zuverlässig erfassen.
🔹 Speziell geschulte Prüfpersonen bewerten die Proben nach festgelegten Verfahren.

So lassen sich Geruchsemissionen objektiv bewerten und mögliche Belastungen frühzeitig erkennen. Das schafft Transparenz – sowohl für Unternehmen als auch für Behörden und Anwohner. ✅

Seit dem 1. Juli 2026 gilt: Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen und Vape-Shops müssen ausgediente Einweg-E-Zigarette...
24/08/2026

Seit dem 1. Juli 2026 gilt: Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen und Vape-Shops müssen ausgediente Einweg-E-Zigaretten zurücknehmen und zwar kostenlos und ohne Neukauf. ✅

Warum ist das wichtig? 👇
🔋 Einweg-Vapes enthalten Lithium-Batterien, die bei falscher Entsorgung Brände verursachen können.
♻️ Gleichzeitig stecken in den Geräten wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können.

Außerdem gibt es weitere Neuerungen:
✅ Einheitliche Kennzeichnung von Rücknahmestellen
✅ Bessere Informationen zur richtigen Entsorgung
✅ Mehr Sicherheit auf Wertstoffhöfen durch geschultes Personal

Bitte entsorge Einweg-E-Zigaretten nicht im Restmüll, sondern gib sie an einer Rücknahmestelle ab. So schützt du Menschen, Ressourcen und die Umwelt. 🌍

Seit dem 1. Juli 2026 wurde die Luftverkehrsteuer gesenkt. Damit möchte die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des...
20/08/2026

Seit dem 1. Juli 2026 wurde die Luftverkehrsteuer gesenkt. Damit möchte die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland stärken.

Das bedeutet:
✅ Geringere Luftverkehrsteuer auf Kurz-, Mittel- und Langstrecken
💶 Entlastung von bis zu 11,40 € pro Fluggast
📈 Bessere Rahmenbedingungen für Airlines und die Luftfahrtbranche
🌍 Stärkung eines wichtigen Wirtschafts- und Exportstandorts

Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, entscheiden die Fluggesellschaften selbst. Die niedrigere Steuer kann jedoch helfen, weitere Preissteigerungen abzufedern.

Mit der Maßnahme setzt die Bundesregierung einen wichtigen Baustein des Koalitionsvertrags um und stärkt eine Branche, an der in Deutschland rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze direkt oder indirekt hängen.

Seit dem 1. Juli 2026 ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Ziel: Öffentliche Vergaben einfacher, schnelle...
17/08/2026

Seit dem 1. Juli 2026 ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Ziel: Öffentliche Vergaben einfacher, schneller und digitaler machen. 📑⚡

Das bedeutet unter anderem:
✅ Weniger bürokratische Vergabeverfahren
✅ Direktaufträge des Bundes bis 50.000 € ohne aufwendiges Vergabeverfahren
✅ Schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten
✅ Mehr Digitalisierung und weniger Nachweispflichten
✅ Stärkung von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen

Für Unternehmen eröffnen sich dadurch neue Chancen, sich einfacher an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Gleichzeitig sollen wichtige Investitionen – etwa in Schulen, Straßen oder den Klimaschutz – schneller umgesetzt werden. 🌱🏗️

Jetzt lohnt es sich, die neuen Regelungen im Vergaberecht zu kennen und die eigenen Prozesse darauf auszurichten.

🧠 Psychische Belastung am Arbeitsplatz geht uns alle an.Stress, hoher Zeitdruck oder ständige Erreichbarkeit gehören für...
13/08/2026

🧠 Psychische Belastung am Arbeitsplatz geht uns alle an.
Stress, hoher Zeitdruck oder ständige Erreichbarkeit gehören für viele zum Arbeitsalltag. Die Folge: Psychisch bedingte Fehlzeiten nehmen seit Jahren deutlich zu. 📈

Deshalb solltest du das Thema nicht auf die lange Bank schieben.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei spielen unter anderem diese Faktoren eine wichtige Rolle:
✅ Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten
✅ Arbeitsorganisation und Arbeitsintensität
✅ Arbeitszeiten und Erholungsphasen
✅ Zusammenarbeit und Führungskultur
✅ Arbeitsumgebung und Ergonomie

Wichtig ist: Nicht die Beschäftigten müssen sich an schlechte Arbeitsbedingungen anpassen – vielmehr sollten die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass Belastungen reduziert werden. 💡

Mit einer systematischen Gefährdungsbeurteilung erkennst du Risiken frühzeitig, leitest passende Maßnahmen ab und stärkst langfristig die Gesundheit deiner Mitarbeitenden. 🤝

Wir unterstützen dich dabei – von der Auswahl der passenden Methode bis zur rechtssicheren Dokumentation.

Adresse

Teichstraße 14
Kassel
34130

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+49561969960

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